Weitere Entscheidung unten: OVG Nordrhein-Westfalen, 01.07.1999

Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 19.04.2000 - 4 S 2060/99   

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https://dejure.org/2000,17976
VGH Baden-Württemberg, 19.04.2000 - 4 S 2060/99 (https://dejure.org/2000,17976)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 19.04.2000 - 4 S 2060/99 (https://dejure.org/2000,17976)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 19. April 2000 - 4 S 2060/99 (https://dejure.org/2000,17976)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Rückforderung eines Ortszuschlages - Unterhaltszahlungen für nichteheliches Kind als Eigenmittel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2001, 700
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.04.2000 - 4 S 2060/99
    Im übrigen ist das Gericht nicht verpflichtet, ausdrücklich auf jegliches Vorbringen der Beteiligten einzugehen (BVerfG, Beschluss vom 19.05.1992, BVerfGE 86, 133, 146).
  • VGH Baden-Württemberg, 05.06.1997 - 4 S 1050/97

    Zulassung der Beschwerde wegen ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.04.2000 - 4 S 2060/99
    Die Darlegung dieser Voraussetzungen verlangt vom Kläger, dass er unter Durchdringung des Streitstoffes eine konkrete Rechtsfrage aufwirft, die für die Entscheidung im Berufungsverfahren erheblich sein wird, und einen Hinweis auf den Grund gibt, der ihre Anerkennung als grundsätzlich bedeutsam rechtfertigen soll (vgl. Beschluss des Senats vom 05.06.1997, VBlBW 1997, 420, m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.02.1997 - 4 S 496/97

    Zulassung der Beschwerde - Darlegung des Zulassungsgrundes

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.04.2000 - 4 S 2060/99
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung sind nach der Rechtsprechung des Senats dann gegeben, wenn neben den für die Richtigkeit dieser Entscheidung sprechenden Umständen gewichtige, dagegen sprechende Gründe zutage treten, die Unentschiedenheit oder Unsicherheit in der Beurteilung der Rechtsfragen oder Unklarheit in der Beurteilung der Tatsachenfragen bewirken, bzw. wenn der Erfolg des Rechtsmittels, dessen Eröffnung angestrebt wird, mindestens ebenso wahrscheinlich ist wie der Misserfolg (vgl. Beschluss des Senats vom 25.2.1997, VBlBW 1997, 263).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.05.1998 - 4 S 660/98

    Rechtsmittelzulassung: Darlegung der Entscheidungserheblichkeit eines Fehlers;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.04.2000 - 4 S 2060/99
    Des weiteren muss die Entscheidungserheblichkeit des behaupteten Rechtsverstoßes dargetan werden (vgl. Beschluss des Senats vom 19.05.1998 - 4 S 660/98 -, m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.02.1997 - 5 S 352/97

    Zulassung der Beschwerde - zum Darlegungserfordernis hinsichtlich der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.04.2000 - 4 S 2060/99
    Werden - wie hier - mehrere Zulassungsgründe geltend gemacht, erfordert dies wegen der unterschiedlichen Anforderungen des Darlegungsgebots bei den einzelnen Zulassungsgründen ferner, dass sich die Darlegungen im Antrag jeweils eindeutig einem der genannten Zulassungsgründe zuordnen lassen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 25.02.1997, VBlBW 1997, 261).
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Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen, 01.07.1999 - 6 A 5877/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,11449
OVG Nordrhein-Westfalen, 01.07.1999 - 6 A 5877/98 (https://dejure.org/1999,11449)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 01.07.1999 - 6 A 5877/98 (https://dejure.org/1999,11449)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 01. Juli 1999 - 6 A 5877/98 (https://dejure.org/1999,11449)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Beamtenbesoldung; Stellenzulage; Vorsteher eines Finanzamts

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZBR 2001, 341
 
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Wird zitiert von ... (10)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.08.2006 - 1 A 3353/04

    Wegfall der Polizeizulage während der Dauer einer Abordnung als

    Ob die bis zum 31.12.2001 geltende Fassung dieser Bestimmung allein auf die Zugehörigkeit des jeweiligen Beamten zu den aufgezählten Dienstzweigen abstellt, worauf der Wortlaut hindeutet, oder ob mit Blick auf die gesetzlichen Regelungen des § 42 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3 Satz 1 BBesG und die amtliche Überschrift der Norm darüber hinaus die tatsächliche Wahrnehmung "vollzugspolizeilicher Aufgaben" durch den Beamten erforderlich ist, vgl. hierzu BVerwG, Urteile vom 24.01.1985 - 2 C 9.84 -, Buchholz 235 § 42 BBesG Nr. 8, 6.4.1989 - 2 C 10.87 -, Buchholz 240.1 BBesO Nr. 3, und 18.4.1991 - 2 C 3.90 -, Juris; OVG NRW, Urteil vom 18.2.1998 - 12 A 3898/96 -, Schütz BeamtR ES/C I 1.4 Nr. 56, Beschluss vom 1.7.1999 - 6 A 5877/98 -, Schütz BeamtR ES/C I 1.4 Nr. 50, Nds. OVG, Urteil vom 28.10.1993 - 5 L 1489/92 -, OVGE MüLü 44, 375, bedarf hier keiner Entscheidung, denn der Kläger erfüllt aus den nachfolgend dargestellten Gründen auch nach seiner Abordnung die Voraussetzungen der Zulageberechtigung selbst dann, wenn neben seine Zugehörigkeit zu einer der in Ziffer 9 Vorbemerkungen genannten Beamtengruppen die tatsächliche Funktionsausübung einer vollzugspolizeilichen Aufgabe treten muss.

    BVerwG, Urteil vom 5.5.1995 - 2 C 13.94 -, BVerwGE 98, 192 m.w.N., OVG NRW, Beschluss vom 1.7.1999 - 6 A 5877/98 - a.a.O.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 04.09.2007 - 4 B 1.07

    Steuerfahndungshelfer; Polizeizulage; Beamte des Steuerfahndungsdienstes;

    Soweit das Bundesverwaltungsgericht in früheren Entscheidungen die typischen zusätzlichen Anforderungen hervorgehoben hat, die mit dem Polizeivollzugsdienst verbunden sind (wie etwa Schusswaffengebrauch, Einsatz von Leben und Gesundheit), können diese Aussagen für den nunmehr erweiterten Kreis der zulageberechtigten Beamten nur noch eingeschränkt Geltung beanspruchen (vgl. BVerwGE 62, 354, 356 f.; Urteil vom 24. Januar 1985, a.a.O., Rn.18; auch OVG Münster, Beschluss vom 1. Juli 1999 - 6 A 5877/98 -, juris Rn. 5).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 04.09.2007 - 4 B 13.06

    Steuerfahndungshelfer; sog. Polizeizulage

    Soweit das Bundesverwaltungsgericht in früheren Entscheidungen die typischen zusätzlichen Anforderungen hervorgehoben hat, die mit dem Polizeivollzugsdienst verbunden sind (wie etwa Schusswaffengebrauch, Einsatz von Leben und Gesundheit), können diese Aussagen für den nunmehr erweiterten Kreis der zulageberechtigten Beamten nur noch eingeschränkt Geltung beanspruchen (vgl. BVerwGE 62, 354, 356 f.; Urteil vom 24. Januar 1985, a.a.O., Rn.18; auch OVG Münster, Beschluss vom 1. Juli 1999 - 6 A 5877/98 -, juris Rn. 5).
  • VG Köln, 01.06.2006 - 15 K 7720/04

    Besoldungsrechtliche Ausgestaltung des Anspruchs eines Polizeivollzugsbeamten auf

    Die Zulageberechtigung setzt einen Dienstposten voraus, der generell durch die zulageberechtigende Funktion geprägt ist, vgl. BVerwG, Urteil vom 14.03.1991 - 2 C 42.88 -, ZBR 1991, 346; OVG NRW, Beschluss vom 01.07.1999 - 6 A 5877/98 -, ZBR 2001, 341 f., m.w.N.
  • VG Köln, 21.06.2004 - 15 K 1438/02

    Ausgestaltung des Anspruchs eines Oberamtsrats der Zollverwaltung des Bundes auf

    Dabei setzt die Zulageberechtigung einen Dienstposten voraus, der generell durch die zulageberechtigende Funktion geprägt ist, OVG NRW, Urteil vom 01.07.1999, - 6 A 5877/98 -, ZBR 2001, Seite 341, 342.
  • VG Köln, 26.09.2005 - 15 K 1789/04

    Bestehen eines Anspruchs auf Weitergewährung einer Polizeizulage

    Die Zulageberechtigung setzt einen Dienstposten voraus, der generell durch die zulageberechtigende Funktion geprägt ist, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 01.07.1999 - 6 A 5877/98 -, ZBR 2001, 341 f., m.w.N.
  • VG Köln, 26.09.2005 - 15 K 3131/04

    Bestehen eines Anspruchs auf Weitergewährung einer Polizeizulage

    Die Zulageberechtigung setzt einen Dienstposten voraus, der generell durch die zulageberechtigende Funktion geprägt ist, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 01.07.1999 - 6 A 5877/98 -, ZBR 2001, 341 f., m.w.N.
  • VG Köln, 23.09.2010 - 15 K 5364/09

    Betrauung eines Zollverwaltungsbeamten mit vollzugspolizeilichen Aufgaben

    Die Zulageberechtigung setzt einen Dienstposten voraus, der generell durch die zulageberechtigende Funktion geprägt ist, vgl. BVerwG, Urteil vom 14.03.1991 - 2 C 42.88 -, ZBR 1991, 346; OVG NRW, Beschluss vom 01.07.1999 - 6 A 5877/98 -, ZBR 2001, 341 f., m.w.N.
  • VG Arnsberg, 25.07.2007 - 2 K 1944/06

    Gewährung einer Zulage nach § 42 Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) an einen als

    Ob Ziffer 9 der Vorbemerkungen allein auf die Zugehörigkeit des jeweiligen Beamten zu den aufgezählten Dienstzweigen abstellt (mit Ausnahme der Beamten der Zollverwaltung, die ausdrücklich mit vollzugspolizeilichen Aufgaben betraut sein müssen), vgl. Schwegmann/Summer, Kommentar zum Bundesbesoldungsgesetz (Stand: April 2007), Rdnr. 3 c zu Ziffer 9 der Vorbemerkungen, oder ob mit Blick auf die gesetzlichen Regelungen des § 42 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3 Satz 1 BBesG und die amtliche Überschrift der Norm (Zulage für Beamte und Soldaten mit vollzugspolizeilichen Aufgaben) darüber hinaus die tatsächliche Wahrnehmung vollzugspolizeilicher Aufgaben durch den Beamten erforderlich ist, vgl. hierzu: Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Urteile vom 24. Januar 1985 - 2 C 9.84 -, Buchholz 235 § 42 BBesG Nr. 8, 6. April 1989 - 2 C 10.87 -, Buchholz 240.1 BBesO Nr. 3 und 18. April 1991 - 2 C 3.90 -, juris; Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), Urteil vom 18. Februar 1998 - 12 A 3898/96 -, Schütz BeamtR ES/C I 1.4 Nr. 56, Beschluss vom 1. Juli 1999 - 6 A 5877/98 -, Schütz BeamtR ES/C I 1.4 Nr. 50; OVG Lüneburg, Urteil vom 28. Oktober 1993 - 5 L 1489/92 -, bedarf vorliegend keiner Entscheidung, denn der Kläger erfüllt in keinem Fall die Voraussetzungen für die Gewährung der begehrten Polizeizulage.
  • VG Köln, 24.11.2005 - 15 K 1790/04

    (Weiter-)Gewährung einer Polizeizulage für einen Beamten der Zollverwaltung;

    Die Zulageberechtigung setzt einen Dienstposten voraus, der generell durch die zulageberechtigende Funktion geprägt ist, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 01.07.1999 - 6 A 5877/98 -, ZBR 2001, 341 f., m.w.N.
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